Neuer Bußgeldkatalog: Höhere Geldbußen im Straßenverkehr
Bußgeldkatalog-Verordnung ab 9. November 2021
Mit der Bußgeldkatalog-Verordnung regelt der Bund die Strafen, wenn man gegen das Straßenverkehrsgesetz verstößt. Allgemein geht es dabei um Ordnungswidrigkeiten. Geregelt wird dabei, wann welche Verwarnungen, Bußgelder und Fahrverbote greifen.
Seit 9. November 2021 ist der neue, erweiterte Bußgeldkatalog (BKatV-Novelle) in Kraft. Das wurde am 8. Oktober 2021 vom Bundesrat einstimmig beschlossen und am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet.
Welche Bußgelder nun bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gelten, habe ich für Sie zusammengefasst. Wenn Sie individuelle Fragen haben oder gegen ein Bußgeld vorgehen möchten, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Inhaltsverzeichnis:
Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen nach dem neuen Bußgeldkatalog von 2021
Etwas zu sehr aufs Gas gedrückt, es blitzt … das wird ab jetzt richtig teuer!
Aufgrund der Änderungen des neuen Bußgeldkataloges zum 9. November 2021 werden Temposünder deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Bei vielen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird dabei das doppelte Bußgeld fällig, wobei die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen unverändert bleiben. Verstöße innerorts im Bereich 16 bis 20 km/h steigen von bislang 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Und auch für Raser kommt es knüppeldick: Werden die erlaubten 50 km/h im Ort um über 41 km/h überschritten, müssen bald 400 Euro an den Staat überwiesen werden – statt bisher 200 Euro. Das höchstmögliche Bußgeld liegt innerorts bei 800 Euro (bei mehr als 70 km/h zu schnell) und außerorts bei 700 Euro (mehr als 70 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung). Hinzu kommen in diesen Fällen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 3 Monaten.
Um einem Kostenschock vorzubeugen, ist ein Blick auf die neuen Bußgelder lohnend.
Behalten Sie den Überblick mit unserer Tabelle über künftige Strafzahlungen bei Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr:
Bugeldtabelle bei Tempo-Überschreitungen innerorts
Tempo-Überschreitung innerorts | Verwarngeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 Euro | keine | nein |
11 - 15 km/h | 50 Euro | keine | nein |
16 - 20 km/h | 70 Euro | keine | nein |
21 - 25 km/h | 115 Euro | 1 Punkt | nein |
26 - 30 km/h | 180 Euro | 1 Punkt | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 260 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
*Wiederholungstäter, die innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h oder mehr erwischt werden.
Bugeldtabelle bei Tempo-Überschreitungen außerorts
Tempo-Überschreitung außerorts | Verwarngeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 20 Euro | keine | nein |
11 - 15 km/h | 40 Euro | keine | nein |
16 - 20 km/h | 60 Euro | keine | nein |
21 - 25 km/h | 100 Euro | 1 Punkt | nein |
26 - 30 km/h | 150 Euro | 1 Punkt | 1 Monat* |
31 - 40 km/h | 200 Euro | 1 Punkt | 1 Monat* |
41 - 50 km/h | 320 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
Über 70 km/h | 700 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
*Wiederholungstäter, die innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h oder mehr erwischt werden.
Parken und Halten: Geldbußen nach dem neuen Bußgeldkatalog von 2021
Auch für Falschparker werden Knöllchen zukünftig deutlich teurer. Zwar wird es keine Verdopplungen der Strafen wie bei den Geschwindigkeitsverstößen geben, empfindliche Erhöhungen kommen trotzdem auf Parksünder zu. Wie tief diese jeweils in die Tasche greifen müssen, hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab. Dabei wächst das Bußgeld mit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, einer Gefährdung dieser oder einer Sachbeschädigung kontinuierlich an.
Stellen Sie ihren Wagen unrechtmäßig im Park- oder Halteverbot ab, müssen Sie 25 statt bislang 15 Euro bezahlen. Ab einer Stunde mit Behinderungen weiterer Verkehrsteilnehmer sogar 50 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 15 Euro für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß über 60 Minuten im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog. Ebenso teurer wird das Abstellen des Pkw in engen Kurven oder unübersichtlichen Straßenstellen. Der neue Bußgeldkatalog sieht hier eine Geldbuße von 35 Euro vor.
Wenn die Höchstparkdauer auf Parkplätzen überschritten werden sollte, bewegt sich das Strafmaß in Zukunft zwischen 20 (bis 30 Minuten) und 40 Euro (über 3 Stunden).
Auch das Parken in zweiter Reihe wird in Zukunft stärker geahndet. 55 Euro werden dafür fällig, der gleiche Betrag, der künftig auf das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen oder einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge erhoben wird. Das Parken in zweiter Reihe kann jedoch noch auf 110 Euro Bußgeld anwachsen, falls eine Sachbeschädigung vorliegt.
Bis zu 100 Euro Strafe sind für diejenigen vorgesehen, die eine Feuerwehrzufahrt blockieren und somit Rettungsfahrzeuge bei der Ausübung ihrer Tätigkeit hindert. Dazu gibt es bei schwerwiegenden Verstößen einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Diesen bekommen ebenso Fahrer, die Geh- oder Radwege zuparken und diese in schwerem Maße blockieren. Zusätzlich werden künftig 80 Euro Gebühr fällig, bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung sogar 100 Euro. Die jeweilige Einstufung, ob es sich tatsächlich um einen schwerwiegenden Verstoß mit einer Behinderung oder Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer handelt oder eine Sachbeschädigung vorliegt, erfolgt durch die Behördenvertreter vor Ort.
Rettungsgasse: Bußgelder durch neuen Bußgeldkatalog erhöht
Sie kann Leben retten und hat sich die letzten Jahre im Straßenverkehr fest etabliert: Die Rettungsgasse. Wer diese nicht bildet, muss bald kräftig in die Tasche greifen: 200 Euro kostet es, falls Autofahrer die möglicherweise lebensrettende Gasse nicht bilden. Doch das ist nicht alles. Zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen ebenso.
Gleiches gilt für Verkehrsteilnehmer, die die Rettungsgasse als Fahrspur nutzen und durch diese fahren. Nur wird deren Strafzahlung noch teurer. Zwischen 240 Euro und 320 Euro kostet dieser Verstoß. Die genaue Strafe bemisst sich dabei, inwieweit Behinderungen, Gefährdungen oder Beschädigungen weiterer Verkehrsteilnehmer oder der Rettungskräfte vorliegen.
Was wurde durch den neuen Bußgeldkatalog vom Oktober 2021 noch beschlossen?
Neben Geschwindigkeitsverstößen, Parkvergehen und einer Missachtung der Rettungsgasse gibt es weitere Neuerungen und Anpassungen im Bußgeldkatalog 2021. Für Auto-Poser brechen schwere Zeiten an, denn das Verursachen von unnötigem Krach, die vermeidbare Belastung der Umwelt durch Abgasausstoß und ein verzichtbares Hin- und Herfahren kann von nun an Strafzahlungen von bis zu 100 Euro nach sich ziehen.
Insbesondere zum Schutz für Fahrradfahrer und Fußgänger sind weitere Straferhöhungen für Autofahrer eingeführt worden. Eine verbotene Nutzung von Gehwegen, Seitenstreifen und Radwegen (linksseitig) wird in Zukunft mit bis zu 100 Euro Strafe geahndet. Auf Auto- und Motorradfahrer, die bei Abbiegevorgängen Fußgänger einer Gefährdung aussetzen, kommt in Zukunft eine Strafe von 140 Euro zu. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und einen Monat ohne Führerschein.
Für rechtsabbiegende Pkw, die über 3,5 Tonnen wiegen, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, falls diese innerorts nicht in Schrittgeschwindigkeit fahren. Weitere Bußgeld-Anpassungen wurden darüber hinaus für fehlerhaftes Abbiegen sowie die Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen ins Fahrzeug vorgenommen.
Als Ihr Verkehrsrechtsanwalt aus Regensburg wünsche ich Ihnen eine gute Fahrt ganz ohne Bußgeld und Fahrverbot.
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Lothar Bücherl
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