Lohnt sich ein Einspruch gegen Blitzer- bzw. Bußgeldbescheide?
Eine kurze Unachtsamkeit und häufig ist es passiert. Ein kurzer heller Blitz macht darauf aufmerksam, dass man eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat. Auch kommt es vor, dass man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält, es jedoch dennoch unerwartet blitzt. Als Quittung kommt regelmäßig einige Zeit später ein Bußgeldbescheid. Aber auch andere tatsächliche oder vermeintliche Vergehen im Straßenverkehr wie auch Ordnungswidrigkeiten können Bußgeldbescheide nach sich ziehen. Neben unangenehmen Kosten können diese auch andere erhebliche Einschnitte wie die Auferlegung eines Fahrverbotes beinhalten.
Viele dieser Bescheide stehen jedoch auf wackeligen Beinen und können bei einem fristgemäßen Einspruch beseitigt werden. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Regensburg habe ich bereits zahlreiche Einsprüche gegen Blitzer- und Bußgeldbescheide erfolgreich umgesetzt und konnte für meine Mandanten empfindliche Strafen vermeiden. Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten?
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Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Wichtige Informationen zu Bußgeldbescheiden im Überblick:
- Die meisten Bußgeldbescheide sind erfolgreich angreifbar. Ob sich ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall lohnt, kann ich gerne für Sie einschätzen.
- Die verschiedenen Ursachen der Bußgeldbescheide haben jeweils unterschiedliche Fehlerquellen. Im Falle von Geschwindigkeitsübertretungen liegen dem Bescheid häufig fehlerhafte Messungen oder mangelhafte Bilder zugrunde.
- Ein Einspruch muss fristgerecht innerhalb von 14 Tagen und schriftlich an die Ausgangsbehörde gerichtet werden, um wirksam zu sein. Eine Begründung muss er nicht enthalten.
- Ein Anwalt erhöht ihre Erfolgsaussichten enorm. Er verfügt über die notwendige Fachkenntnis und kennt aus Erfahrung die besten Angriffspunkte. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, so übernimmt diese meist die Kosten für den Einspruch und den Anwalt.
- Im Rahmen des Einspruchsverfahrens sollte dringend eine Akteneinsicht erfolgen, um den Bescheid besser beurteilen zu können. Gibt die Behörde trotz berechtigten Einspruch nicht nach, kann der Klageweg beim zuständigen Gericht durchaus erfolgversprechend sein.
Inhaltsverzeichnis:
1. Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Blitzer- bzw. Bußgeldbescheid?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, da die Erfolgsaussichten von sehr vielen individuellen Faktoren abhängen. Jedenfalls kann man durch den Einspruch die verhängte Sanktion zumindest um einen absehbaren Zeitraum hinauszögern. Der Einspruch muss auch nicht zwangsläufig auf eine komplette Beseitigung des Bußgeldbescheides gerichtet sein. Es ist auch möglich, den Einspruch lediglich auf ein geringeres Bußgeld oder das Entfallen von Punkten bzw. einem Fahrverbot zu begrenzen.
Aus einer Studie aus dem Jahr 2009 geht hervor, dass 80 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Eine zweite Prüfung aus dem Jahr 2017 belegte, dass 2 von 3 Bußgeldbescheiden mangelbehaftet sind. Aufgrund der hohen Quote von fehlerhaften Bescheiden stehen die Chancen recht gut, dass sich ein Einspruch auch in Ihrem Falle lohnt.
Mit der kostenlosen Überprüfung ihres Bescheides verlieren Sie nichts. Sie gewinnen lediglich die Chance, damit die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Bescheid zu legen. Hierbei begleite ich Sie gerne mit der entsprechenden Expertise. Durch mein Fachwissen und aus Erfahrung kann ich Ihre Erfolgsaussichten auf einen erfolgreichen Einspruch enorm steigern.
2. Was sind die häufigsten Fehler in Bußgeldbescheiden
Auch hier ist keine pauschale Antwort möglich, da es auf den zugrundeliegenden Sachverhalt ankommt. Im Falle von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen kommt es häufig zu Fehlern bei der Messung. So liegt beispielsweise der letzte Eichtermin zu weit zurück, das Gerät wurde durch einen nicht ausreichend ausgebildeten Beamten bedient oder es wurde gar ein mangelhafter Auswertrahmen verwendet. Derartige Fehler führen dazu, dass diese Messungen nicht verwertbar sind. Auch werden Bußgeldbescheide teils auf der Grundlage von mangelhaften Bildern erlassen oder gar Personen verwechselt.
Es kommt auch vor, dass von der Behörde Bußgeldbescheide verschickt werden, obwohl das vorgeworfene Fehlverhalten bereits verjährt ist. Die Verjährungsfrist von Verkehrsverstößen beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG drei bzw. sechs Monate.
3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid – was muss ich beachten?
Bei der Einlegung des Einspruchs müssen Sie unbedingten die Form und Frist beachten. Ein Einspruch muss immer schriftlich erfolgen. Eine einfache E-Mail genügt dazu nicht. Der Schriftsatz muss zwingend unterschrieben sein. Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt des Bußgeldbescheides. Zum Ablauf der Frist muss das Schreiben bei der Behörde bereits eingegangen sein. Senden Sie dieses daher rechtzeitig ab. Es empfiehlt sich eine Übersendung per Einschreiben oder Fax, da Sie in diesen Fällen einen Nachweis für Wahrung der Frist haben.
Der Einspruch muss an die Behörde gerichtet werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Diese ist aus dem Kopf des Bescheides ersichtlich und wird auch in der regelmäßig beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung benannt.
Eine Begründung muss der Einspruch nicht enthalten, es empfiehlt sich jedoch, eine solche einzufügen. Im Zweifel können Sie auch erst einmal den Einspruch fristwahrend ohne Begründung einsenden und auf eine später erfolgende Begründung verweisen.
4. Bußgeldbescheid wegen einer OWiG im Straßenverkehr: Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Das einschalten eines Anwalts erhöht ihre Erfolgschancen für den Einspruch enorm. Dieser kann für Sie Akteneinsicht nehmen und kennt die typischen Schwachstellen der jeweiligen Bescheide. So weiß er, wo er suchen muss, um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen. Er ist geschult darin, etwa in der Hauptverhandlung dem Messbeamten gründlich auf den Zahn zu fühlen und weiß, mit welchen Gutachten die Ergebnisse der Behörde in Zweifel gezogen werden können.
Auch kann er aufgrund seiner Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung die Erfolgschancen entsprechend einschätzen und weiß, ob es sinnvoller ist, den Einspruch auf die Aufhebung des Bußgeldbescheides zu richten oder ihn auf die Rechtsfolge, also die Höhe des Bußgeldes oder eine Vermeidung von Punkten bzw. Fahrverboten, zu begrenzen.
In einer ersten Einschätzung kann ich für Sie eine grobe Abschätzung vornehmen und das weitere Vorgehen daran ausrichten. Wenn bei Ihnen eine Rechtsschutzversicherung besteht, die das Verkehrsrecht mit abdeckt, so übernimmt diese regelmäßig die Kosten für den Einspruch und Ihren Anwalt. Dies jedenfalls dann, wenn ein fahrlässiges Verhalten im Raum steht. Das ist bei Verkehrsverstößen meistens der Fall.
5. Ablauf des Einspruchsverfahrens gegen einen Bußgeldbescheid?
Wenn eine Akteneinsicht nicht schon vor der Erhebung des Einspruchs vorgenommen wurde, sollte diese zeitnah nachgeholt werden. Auf deren Grundlage kann die Begründung des Einspruchs erweitert oder bekräftigt werden.
Zunächst prüft die Ausgangsbehörde selbst, ob ihr ein Fehler unterlaufen ist. Liegt beispielsweise eine offenkundige Verwechslung vor, kann Sie ihren Fehler selbst beheben. Dies geschieht jedoch nur in seltenen Fällen.
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, wird sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiterreichen. Dort wird dann eine Hauptverhandlung stattfinden, in der Beweisanträge gestellt und Zeugen vernommen werden können.
Wenn auch das Amtsgericht dem Einspruch nicht abhilft, gibt es die Möglichkeit, die Entscheidung von dem nächst höheren Gericht erneut überprüfen zu lassen. Solange das Verfahren läuft, werden die im Bescheid verhängten Sanktionen nicht wirksam. Ein Fahrverbot beispielsweise muss daher während der Dauer des Verfahrens noch nicht angetreten werden.
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Lothar Bücherl
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