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von Lothar Bücherl
Arbeitsrecht30. Oktober 20230 Kommentare

Sittenwidriger Arbeitsvertrag: Gründe, Folgen, Möglichkeiten

Auch in Deutschland besteht ein nicht unerhebliches Dunkelfeld an sittenwidrigen Arbeitsverträgen. Diese Sittenwidrigkeit kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Rechtlich führt dies zu komplexen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Insbesondere auf Vertreter von Arbeitgebern können hierbei dringende Handlungspflichten bestehen. In meinem Rechtstipp kläre ich die wichtigsten Fragen zum Thema:


Inhaltsverzeichnis:


  1. Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?
  2. Was geschieht, wenn ein Arbeitsvertrag sittenwidrig ist?
  3. Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers – Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

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1. Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?

31.01.2025

Ein sittenwidriger Arbeitsvertrag liegt vor, wenn dieser nach Inhalt, Beweggrund der Beteiligten und Zwecksetzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Hierzu haben sich in der Rechtsprechung mehrere Fallgruppen herausgebildet.


Grobes Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Vergütung

Ein Arbeitsvertrag kann aus unterschiedlichen Gründen sittenwidrig sein. Der wohl häufigste Fall dürfte ein deutlich zu geringes Arbeitsentgelt darstellen. Aber auch die gegenläufige Konstellation, also eine deutlich überhöhtes Arbeitsentgelt kann zur Sittenwidrigkeit führen.

Entscheidend ist in beiden Konstellationen, dass eine verwerfliche Gesinnung vorliegt und ein erhebliches Missverhältnis zwischen der nach dem Vertrag zu erbringenden Arbeitsleistung und der dafür geleisteten Vergütung besteht. Dies kann angenommen werden, wenn dieses Missverhältnis 50 % übersteigt und weitere Anhaltspunkte vorliegen. Ist das Missverhältnis mindestens doppelt so hoch, also 100 %, kann schon aus diesem Umstand auf eine vorliegende Sittenwidrigkeit geschlossen werden.

Insbesondere in den Fällen der überhöhten Vergütung liegt eine Sittenwidrigkeit vor, wenn Vergütungen zugesprochen werden, für die es gar keine Gegenleistung gibt. Dies ist beispielsweise bei Verträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks des RBB der Fall, wie das Arbeitsgericht Berlin festgestellt hat.


Abwälzung des Unternehmensrisikos

Wird im Arbeitsvertrag das Unternehmensrisiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt, führt dies ebenfalls zu einem Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Eine solche Abwälzung kann insbesondere vorliegen, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich provisionsbasiert ohne ein Fixum arbeitet und keine Mindestprovision besteht oder das Entgelt des Arbeitnehmers allein am Gewinn des Unternehmens ausgerichtet wird, er also auch an einem Unternehmensverlust beteiligt wird, ohne, dass ein entsprechender Ausgleich vorgesehen ist.


Weitere Gründe für sittenwidrige Arbeitsverträge

Weitere Gründe können zudem überdehnte Arbeitszeitregelungen und unmenschliche Arbeitsbedingungen sein. Auch in diesen Fällen bedarf es immer der Prüfung im konkreten Einzelfall.


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2. Was geschieht, wenn ein Arbeitsvertrag sittenwidrig ist?

31.01.2025

Ein solcher Arbeitsvertrag ist nach § 138 BGB nichtig. Das heißt, er wird behandelt, als hätte es diesen Vertrag nie gegeben. Dies gilt auch dann, wenn nur Teile des Vertrages sittenwidrig sind.

Grundsätzlich wären daher die Vertragsparteien daher dazu verpflichtet, die jeweils erhaltenen Leistungen dem anderen zurück zu gewähren. Das ist jedoch nicht möglich, weil die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung nicht vom Arbeitgeber zurückgegeben werden kann. Aus diesem Grund tritt an die Stelle der im nichtigen Vertrag vereinbarten Vergütung nun die übliche Vergütung. Diese bemisst sich aus der konkreten Tätigkeit des Arbeitnehmers und der Branchenüblichkeit.

Zusammengefasst: Ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig, dann ist ein Arbeitsverhältnis rechtlich gesehen nie entstanden. Die zurückliegende Zeit wird jedoch so behandelt, als hätte ein Arbeitsverhältnis zu einer üblichen Vergütung bestanden.



3. Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers – Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

31.01.2025

War der Arbeitsvertrag wegen einer zu geringen Vergütung nichtig, kann der Arbeitnehmer die Differenz aus der geleisteten Vergütung und der üblichen Vergütung von seinem Arbeitgeber fordern. Dies sollte umgehend geschehen, um die Gefahr der Verjährung des Anspruchs auszuschließen.

War der Arbeitsvertrag wegen überhöhter Vergütung nichtig, kann der Arbeitgeber die Differenz zurückverlangen. Insbesondere wer als Organ einer juristischen Person oder als hochrangiger Mitarbeiter oder im öffentlichen Dienst agiert, sollte hierbei mit einer rechtlichen Prüfung und ggf. Durchsetzung nicht zu lange zögern. Andernfalls kommt für diesen eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB in Betracht. Zudem wäre dann auch der durch die Nichteinforderung der überbezahlten Beträge entstandene Schaden zu ersetzen.



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Lothar Bücherl

Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber aus Regensburg. Er verfügt gerade in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Erbrecht sowie bei Inkasso / Forderungsbeitreibung über eine jahrelange Erfahrung und Expertise.

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