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von Lothar Bücherl
Erbrecht25. März 20250 Kommentare

Erbquoten und Pflichtteile: Ihr Recht im Erbfall

Die Regelungen rund um Erbquoten und Pflichtteile sind komplex und werfen oft viele Fragen auf: Wer erbt was, wenn kein Testament vorhanden ist? Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Güterstände? Und welche Rechte haben enterbte Angehörige? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur gesetzlichen Erbfolge und den Pflichtteilsansprüchen.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht beraten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Rechtsberatung.


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Inhaltsverzeichnis:


  1. Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
  2. Die Rolle des Ehepartners in der gesetzlichen Erbfolge
  3. Pflichtteil: Schutz für enterbte Angehörige
  4. Auswirkungen einer Erbausschlagung

1. Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese sieht vor, dass die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben. Die gesetzlichen Erben werden in Ordnungen eingeteilt:

Erben erster Ordnung:

  • Kinder des Erblassers und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel usw.).
  • Jedes Kind erbt zu gleichen Teilen.

Erben zweiter Ordnung:

  • Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers, Nichten/Neffen usw.).
  • Sind die Eltern bereits verstorben, treten die Geschwister des Erblassers an ihre Stelle.

Erben dritter Ordnung:

  • Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen usw.).

Die gesetzliche Erbfolge setzt sich in weiteren Ordnungen fort. Erst wenn keine Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an den Staat.



2. Die Rolle des Ehepartners in der gesetzlichen Erbfolge

Der überlebende Ehegatte hat in jedem Fall ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe der Erbquote hängt vom Güterstand ab:

Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)

  • Ehepartner erbt neben Kindern 1/2 des Nachlasses.
  • Die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
  • Gibt es keine Kinder, aber Eltern oder Geschwister des Erblassers, erbt der Ehepartner 3/4.

Gütertrennung

  • Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen.
  • Ehepartner erbt neben einem Kind 1/2, neben zwei Kindern 1/3, neben drei oder mehr Kindern 1/4.

Gütergemeinschaft

  • Das gesamte Vermögen gehört beiden Ehegatten.
  • Beim Tod eines Ehepartners fällt die Hälfte dem überlebenden Ehegatten zu.
  • Die andere Hälfte wird unter dem überlebenden Ehegatten und den Erben aufgeteilt.


3. Pflichtteil: Schutz für enterbte Angehörige

Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen (Ehegatten, Kindern, Eltern des Erblassers) eine Mindestbeteiligung am Erbe, auch wenn sie durch ein Testament enterbt wurden.

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Er wird als reiner Geldanspruch gegenüber den Erben geltend gemacht.

Beispiel: Enterbung durch Testament

Ein Erblasser setzt in seinem Testament seine Ehefrau als Alleinerbin ein und enterbt damit die gemeinsamen Kinder. Die Kinder haben dennoch Anspruch auf den Pflichtteil:

  • Gesetzlicher Erbteil eines Kindes wäre z. B. 1/2 des Nachlasses.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also 1/4.
  • Die Kinder haben einen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils gegen die Ehefrau.


4. Auswirkungen einer Erbausschlagung

Beispiel: Die Ehefrau schlägt das Erbe aus

Die Ehefrau wurde im Testament als Alleinerbin eingesetzt, möchte das Erbe aber nicht antreten (z. B. wegen Überschuldung des Nachlasses). Was passiert dann?

  • Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, weil die testamentarische Erbfolge nicht mehr gilt.
  • Die Ehefrau wird nun gesetzliche Erbin nach den Regeln der Erbfolge.
  • In der Zugewinngemeinschaft würde sie nun 1/2 des Nachlasses neben den Kindern erben.
  • Falls sie auch den gesetzlichen Erbteil ausschlägt, hat sie nur noch einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 des Nachlasses.

Erbquote nach Erbausschlagung - Beispielrechnung

Ausgangssituation:

  • Nachlasswert: 200.000 €
  • Ehefrau Alleinerbin laut Testament
  • 1 Kind

Fall 1: Ehefrau nimmt das Erbe an

  • Sie bekommt 150.000 € (75 % des Erbes).
  • Kind erhält nur den Pflichtteil: 1/4 von 200.000 € = 50.000 €.

Fall 2: Ehefrau schlägt das Erbe aus und fällt auf die gesetzliche Erbfolge zurück

  • Ehefrau erbt 1/2 , das Kind ebenfalls 1/2 desdes Nachlasses.
  • Beide erhalten somit jeweils 100.000 € .

Fall 3: Ehefrau schlägt sowohl das Testament aus auch den gesetzlichen Erbteil aus

  • Dann steht ihr nur noch der Pflichtteil zu.
  • Der gesetzliche Erbteil wäre 1/2 → Pflichtteil davon = 1/4.
  • Die Ehefrau erhält ebenfalls 50.000 € als Pflichtsanspruch.
  • Das Kind erbt 150.000 Euro.





Vorsicht Fallstricke - Hilfe vom Anwalt

Erbquoten und Pflichtteilsansprüche können im Einzelfall sehr komplex sein – insbesondere, wenn verschiedene Familienkonstellationen oder Eheverträge eine Rolle spielen. Wer rechtzeitig pflanzt und sich beraten lässt, kann Streit unter Angehörigen vermeiden und die Verteilung des Nachlasses gezielt gestalten.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht persönlich beratenund, um Ihre Ansprüche zu sichern oder Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten. Ich unterstütze Sie mit langjähriger Erfahrung und setze mich engagiert für Ihre Interessen ein.

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Lothar Bücherl

Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber aus Regensburg. Er verfügt gerade in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Erbrecht sowie bei Inkasso / Forderungsbeitreibung über eine jahrelange Erfahrung und Expertise.

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