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von Lothar Bücherl
Zivilrecht24. Februar 20230 Kommentare

Facebook Datenleck: Jetzt Schadenersatz durchsetzen!

In den letzten Jahren ist es bei Facebook bzw. dem mittlerweile in Meta umbenannten Konzern immer wieder zu Datenpannen gekommen. Hierüber hatten größtenteils auch die Medien berichtet. Viele Nutzer von Facebook, WhatsApp und Instagram sind durch diese Meldungen zu Recht verunsichert.

Inzwischen haben verschiedene Gerichte vom Datenleck betroffenen Nutzern von Facebook, Instagram und Co. Schadensersatzansprüche gegen Meta zugesprochen. Wichtige Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Seite..

Sie sind vom Datenleck betroffen und möchten Schadenersatz erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf - ich stehe an Ihrer Seite!

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Inhaltsverzeichnis:


  1. Was hat das mit dem Datenleck bei Facebook auf sich?
  2. Ist dieser Datenverlust für mich als Betroffenen gefährlich?
  3. Habe ich einen Schadensersatzanspruch gegen Facebook?
  4. Wie kann ich meinen Schadensersatzanspruch gegen den Facebook Konzern Meta geltend machen?

1. Was hat das mit dem Datenleck bei Facebook auf sich?

Insbesondere in den Jahren 2019 bis 2021 kam es beim Facebook-Konzern Meta zu Datenlecks. Hierbei gelang es Hackern, in die Datenbanken von Facebook einzudringen und persönliche Daten von Nutzern, wie zum Beispiel die Klarnamen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu erbeuten. Zwar wurden diese Datenlecks von Facebook umgehend wieder geschlossen. Jedoch hatten die Hecker bereits eine riesige Anzahl von etwa rund 530 Millionen Nutzerdaten erbeutet. Hiervon sind etwa 6 Millionen Nutzerdaten aus Deutschland betroffen.



2. Ist dieser Datenverlust für mich als Betroffenen gefährlich?

Eine Gefahr besteht für Betroffene durchaus. Denn die von Facebook beim Datenklau gewonnenen Daten werden von den Hackern auf speziellen Hackerforen verbreitet. Desto mehr Daten kriminelle über eine Person sammeln können, desto größer werden ihre Möglichkeiten, diesen zu schaden.

So können etwa mit den Daten Konten eröffnet oder Verträge abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es Hackern mithilfe der gewonnenen persönlichen Daten auch möglich, die Nutzerkonten betroffener von beispielsweise eBay, Netflix Zalando Amazon oder anderen Versandhäusern zu kapern. Hierdurch ergeben sich für diese Kriminellen vielfältige Möglichkeiten, um sich auf ihre Kosten zu bereichern oder ihre Accounts und Konten für betrügerische Zwecke zu missbrauchen.

Sie sollten diesen Umstand daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zudem stehe Ihnen Schadenersatz zu, welchen ich gerne für Sie durchesetze.



Sie brauchen einen kompetenten Anwalt für Schadenersatz? Jetzt RA Lothar Bücherl aus Regensburg kontaktieren!

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3. Habe ich einen Schadensersatzanspruch wegen Facebook?

Ein solcher Schadensersatz kann sich beispielsweise aus der Europäische-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, mit den personenbezogenen Daten von Nutzern sorgfältig umzugehen und diese zu sichern. Durch den möglich gewordenen Datenklau wurde diese Pflicht vom Facebook Konzern Meta verletzt.

Inzwischen haben verschiedene Gerichte betroffenen Nutzern Schadensersatzansprüche gegen Meta in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro zugesprochen.



4. Wie kann ich meinen Schadensersatzanspruch gegen den Facebook Konzern Meta geltend machen?

Als Rechtsanwalt werde ich mich in Ihrem Auftrag mit dem Facebook Konzern Meta in Verbindung setzen und dort Ihre Ansprüche geltend machen. Sofern der Konzern die Ansprüche nicht vollumfänglich anerkennt besteht die Möglichkeit Klage zu erheben. Hierbei wird neben einem Schadenersatz für den bereits eingetretenen Schaden auch eine Feststellung der Verantwortlichkeit des Metakonzerns geltend gemacht, um auch gegebenenfalls später eintretende Schäden einfacher gegen diesen durchsetzen zu können. Die Kosten für eine Klage werden regelmäßig durch die Rechtsschutzversicherung, abzüglich einer eventuell bestehenden Selbstbeteiligung, übernommen.

Gerne berate ich Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Möglichkeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!


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Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber aus Regensburg. Er verfügt gerade in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Handelsvertreterrecht sowie Inkasso / Forderungsbeitreibung über eine jahrelange Erfahrung und Expertise.

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