logologologo
  • Home
  • Rechtsbereiche
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Inkasso
    • Verkehrsrecht
    • Zivilrecht
  • Über mich
  • Rechtstipps
  • Mandantenbereich
  • Kontakt

✆ 0941/ 200 657 64

logologologo

✆ 0941/ 200 657 64

  • Home
  • Rechtsbereiche
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Inkasso
    • Verkehrsrecht
    • Zivilrecht
  • Über mich
  • Rechtstipps
  • Mandantenbereich
  • Kontakt
logologologo

✆ 0941/ 200 657 64

  • Home
  • Rechtsbereiche
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Inkasso
    • Verkehrsrecht
    • Zivilrecht
  • Über mich
  • Rechtstipps
  • Mandantenbereich
  • Kontakt
  • Home
  • Rechtsbereiche
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Inkasso
    • Verkehrsrecht
    • Zivilrecht
  • Über mich
  • Rechtstipps
  • Mandantenbereich
  • Kontakt
von Lothar Bücherl
Verkehrsrecht22. Februar 20210 Kommentare

Lohnt sich ein Einspruch gegen Blitzer- bzw. Bußgeldbescheide?

Eine kurze Unachtsamkeit und häufig ist es passiert. Ein kurzer heller Blitz macht darauf aufmerksam, dass man eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat. Auch kommt es vor, dass man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält, es jedoch dennoch unerwartet blitzt. Als Quittung kommt regelmäßig einige Zeit später ein Bußgeldbescheid. Aber auch andere tatsächliche oder vermeintliche Vergehen im Straßenverkehr wie auch Ordnungswidrigkeiten können Bußgeldbescheide nach sich ziehen. Neben unangenehmen Kosten können diese auch andere erhebliche Einschnitte wie die Auferlegung eines Fahrverbotes beinhalten.

Viele dieser Bescheide stehen jedoch auf wackeligen Beinen und können bei einem fristgemäßen Einspruch beseitigt werden. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Regensburg habe ich bereits zahlreiche Einsprüche gegen Blitzer- und Bußgeldbescheide erfolgreich umgesetzt und konnte für meine Mandanten empfindliche Strafen vermeiden. Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten?

Rufen Sie mich an:
✆ 0941/ 200 657 64

oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular



Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Wichtige Informationen zu Bußgeldbescheiden im Überblick:

31.01.2025
  • Die meisten Bußgeldbescheide sind erfolgreich angreifbar. Ob sich ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall lohnt, kann ich gerne für Sie einschätzen.
  • Die verschiedenen Ursachen der Bußgeldbescheide haben jeweils unterschiedliche Fehlerquellen. Im Falle von Geschwindigkeitsübertretungen liegen dem Bescheid häufig fehlerhafte Messungen oder mangelhafte Bilder zugrunde.
  • Ein Einspruch muss fristgerecht innerhalb von 14 Tagen und schriftlich an die Ausgangsbehörde gerichtet werden, um wirksam zu sein. Eine Begründung muss er nicht enthalten.
  • Ein Anwalt erhöht ihre Erfolgsaussichten enorm. Er verfügt über die notwendige Fachkenntnis und kennt aus Erfahrung die besten Angriffspunkte. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, so übernimmt diese meist die Kosten für den Einspruch und den Anwalt.
  • Im Rahmen des Einspruchsverfahrens sollte dringend eine Akteneinsicht erfolgen, um den Bescheid besser beurteilen zu können. Gibt die Behörde trotz berechtigten Einspruch nicht nach, kann der Klageweg beim zuständigen Gericht durchaus erfolgversprechend sein.


Inhaltsverzeichnis:


  1. Lohnt sich ein Einspruch?
  2. Was sind die häufigsten Fehler in Bußgeldbescheiden
  3. Was muss ich bei einem Einspruch beachten
  4. Sollte ich einen Anwalt einschalten?
  5. Ablauf des Einspruchsverfahrens?

1. Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Blitzer- bzw. Bußgeldbescheid?

31.01.2025

Das lässt sich pauschal nicht sagen, da die Erfolgsaussichten von sehr vielen individuellen Faktoren abhängen. Jedenfalls kann man durch den Einspruch die verhängte Sanktion zumindest um einen absehbaren Zeitraum hinauszögern. Der Einspruch muss auch nicht zwangsläufig auf eine komplette Beseitigung des Bußgeldbescheides gerichtet sein. Es ist auch möglich, den Einspruch lediglich auf ein geringeres Bußgeld oder das Entfallen von Punkten bzw. einem Fahrverbot zu begrenzen.

Aus einer Studie aus dem Jahr 2009 geht hervor, dass 80 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Eine zweite Prüfung aus dem Jahr 2017 belegte, dass 2 von 3 Bußgeldbescheiden mangelbehaftet sind. Aufgrund der hohen Quote von fehlerhaften Bescheiden stehen die Chancen recht gut, dass sich ein Einspruch auch in Ihrem Falle lohnt.

Mit der kostenlosen Überprüfung ihres Bescheides verlieren Sie nichts. Sie gewinnen lediglich die Chance, damit die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Bescheid zu legen. Hierbei begleite ich Sie gerne mit der entsprechenden Expertise. Durch mein Fachwissen und aus Erfahrung kann ich Ihre Erfolgsaussichten auf einen erfolgreichen Einspruch enorm steigern.



2. Was sind die häufigsten Fehler in Bußgeldbescheiden

31.01.2025

Auch hier ist keine pauschale Antwort möglich, da es auf den zugrundeliegenden Sachverhalt ankommt. Im Falle von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen kommt es häufig zu Fehlern bei der Messung. So liegt beispielsweise der letzte Eichtermin zu weit zurück, das Gerät wurde durch einen nicht ausreichend ausgebildeten Beamten bedient oder es wurde gar ein mangelhafter Auswertrahmen verwendet. Derartige Fehler führen dazu, dass diese Messungen nicht verwertbar sind. Auch werden Bußgeldbescheide teils auf der Grundlage von mangelhaften Bildern erlassen oder gar Personen verwechselt.

Es kommt auch vor, dass von der Behörde Bußgeldbescheide verschickt werden, obwohl das vorgeworfene Fehlverhalten bereits verjährt ist. Die Verjährungsfrist von Verkehrsverstößen beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG drei bzw. sechs Monate.



3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid – was muss ich beachten?

31.01.2025

Bei der Einlegung des Einspruchs müssen Sie unbedingten die Form und Frist beachten. Ein Einspruch muss immer schriftlich erfolgen. Eine einfache E-Mail genügt dazu nicht. Der Schriftsatz muss zwingend unterschrieben sein. Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt des Bußgeldbescheides. Zum Ablauf der Frist muss das Schreiben bei der Behörde bereits eingegangen sein. Senden Sie dieses daher rechtzeitig ab. Es empfiehlt sich eine Übersendung per Einschreiben oder Fax, da Sie in diesen Fällen einen Nachweis für Wahrung der Frist haben.

Der Einspruch muss an die Behörde gerichtet werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Diese ist aus dem Kopf des Bescheides ersichtlich und wird auch in der regelmäßig beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung benannt.

Eine Begründung muss der Einspruch nicht enthalten, es empfiehlt sich jedoch, eine solche einzufügen. Im Zweifel können Sie auch erst einmal den Einspruch fristwahrend ohne Begründung einsenden und auf eine später erfolgende Begründung verweisen.



Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt Rechtsanwalt Lothar Bücherl aus Regensburg kontaktieren!

Jetzt anrufen

0941/ 200 657 64

ODER

Schreiben Sie mir über das Kontaktformular

ZUM KONTAKTFORMULAR
Anwalt aus Regensburg


4. Bußgeldbescheid wegen einer OWiG im Straßenverkehr: Sollte ich einen Anwalt einschalten?

31.01.2025

Das einschalten eines Anwalts erhöht ihre Erfolgschancen für den Einspruch enorm. Dieser kann für Sie Akteneinsicht nehmen und kennt die typischen Schwachstellen der jeweiligen Bescheide. So weiß er, wo er suchen muss, um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen. Er ist geschult darin, etwa in der Hauptverhandlung dem Messbeamten gründlich auf den Zahn zu fühlen und weiß, mit welchen Gutachten die Ergebnisse der Behörde in Zweifel gezogen werden können.

Auch kann er aufgrund seiner Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung die Erfolgschancen entsprechend einschätzen und weiß, ob es sinnvoller ist, den Einspruch auf die Aufhebung des Bußgeldbescheides zu richten oder ihn auf die Rechtsfolge, also die Höhe des Bußgeldes oder eine Vermeidung von Punkten bzw. Fahrverboten, zu begrenzen.

In einer ersten Einschätzung kann ich für Sie eine grobe Abschätzung vornehmen und das weitere Vorgehen daran ausrichten. Wenn bei Ihnen eine Rechtsschutzversicherung besteht, die das Verkehrsrecht mit abdeckt, so übernimmt diese regelmäßig die Kosten für den Einspruch und Ihren Anwalt. Dies jedenfalls dann, wenn ein fahrlässiges Verhalten im Raum steht. Das ist bei Verkehrsverstößen meistens der Fall.



5. Ablauf des Einspruchsverfahrens gegen einen Bußgeldbescheid?

31.01.2025

Wenn eine Akteneinsicht nicht schon vor der Erhebung des Einspruchs vorgenommen wurde, sollte diese zeitnah nachgeholt werden. Auf deren Grundlage kann die Begründung des Einspruchs erweitert oder bekräftigt werden.

Zunächst prüft die Ausgangsbehörde selbst, ob ihr ein Fehler unterlaufen ist. Liegt beispielsweise eine offenkundige Verwechslung vor, kann Sie ihren Fehler selbst beheben. Dies geschieht jedoch nur in seltenen Fällen.

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, wird sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiterreichen. Dort wird dann eine Hauptverhandlung stattfinden, in der Beweisanträge gestellt und Zeugen vernommen werden können.

Wenn auch das Amtsgericht dem Einspruch nicht abhilft, gibt es die Möglichkeit, die Entscheidung von dem nächst höheren Gericht erneut überprüfen zu lassen. Solange das Verfahren läuft, werden die im Bescheid verhängten Sanktionen nicht wirksam. Ein Fahrverbot beispielsweise muss daher während der Dauer des Verfahrens noch nicht angetreten werden.




Ihr Anwalt bei Bußgeldbescheiden aus Regensburg und Umgebung

Sie haben einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten und möchten Einspruch einlegen? Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf für eine Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.

Rufen Sie mich an:
✆ 0941/ 200 657 64

oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular

Lothar Bücherl

Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber aus Regensburg. Er verfügt gerade in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Erbrecht sowie bei Inkasso / Forderungsbeitreibung über eine jahrelange Erfahrung und Expertise.

Weitere Rechtstipps:

von Lothar Bücherl

BHG Urteil: Banken tragen Beweislast bei unautorisierten Überweisungen

Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin mehrere Überweisungen auf ihrem Konto festgestellt, die sie nicht autorisiert hatte. Die Bank führte diese...

BHG Urteil: Banken tragen Beweislast bei unautorisierten Überweisungen

Zivilrecht23. April 2025
von Lothar Bücherl

Erbquoten und Pflichtteile: Ihr Recht im Erbfall

Die Regelungen rund um Erbquoten und Pflichtteile sind komplex und werfen oft viele Fragen auf: Wer erbt was, wenn kein Testament vorhanden ist? Welche...

Erbquoten und Pflichtteile: Ihr Recht im Erbfall

Erbrecht25. März 2025
von Lothar Bücherl

Massenentlassung und Kündigungsschutz: Arbeiterrechte in der Wirtschaftskrise

Werkschließungen und Stellenabbau großer Unternehmen scheinen aktuell üblicher Bestandteil der Nachrichtenformate zu sein. Doch was als trockene Notiz...

Massenentlassung und Kündigungsschutz: Arbeiterrechte in der Wirtschaftskrise

Arbeitsrecht14. November 2024

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dark Logo Lothar Bücherl Rechtsanwalt Regensburg

RA Lothar Bücherl – Ihr Rechtsanwalt aus Regensburg in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Allgemeines Zivilrecht und Forderungsbeitreibung / Inkasso.

     
 Was meine Mandanten sagen

Kontaktdaten

RA Lothar Bücherl

✆ 0941/ 200 657 64

Mobil: 0157/30906475

info@ra-buecherl.de

D.-Martin-Luther-Str. 15
93047 Regensburg


Bürozeiten

Mo. - Fr. | 09.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di + Do | 14.00 - 17.00 Uhr
Mi + Fr | Nachmittag geschlossen

Termine nach vorheriger Vereinbarung

Rechtsbereiche

Arbeitsrecht Anwalt Regensburg

Verkehrsrecht Anwalt Regensburg

Erbrecht Anwalt Regensburg

Zivilrecht Anwalt Regensburg

Inkasso Anwalt Regensburg

Sonstige Informationen

Impressum

Datenschutzerklärung

Sitemap

Copyright © 2025 Rechtsanwalt Lothar Bücherl | Webdesign & Online-Marketing von Anwalt Advertising

Cookie-Zustimmung verwalten
Ich verwende Cookies, um meine Homepage zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}