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von Lothar Bücherl
Erbrecht30. August 20240 Kommentare

Geerbtes Vermögen aufspüren

Der Verlust eines Menschen ist immer schmerzlich. Hinzutretende problematische Umstände machen die Situation regelmäßig noch schwieriger. Hierzu gehört häufig der Umstand, dass die Erben gar nicht genau wissen, welches Vermögen überhaupt vorhanden ist. Die Kenntnis über das tatsächliche Vermögen kann jedoch elementar wichtig für die Entscheidung sein, ob das Erbe angenommen wird oder nicht. Denn im Zweifelsfall kann auch eine Überschuldung des Erbes vorliegen.

Aber auch abseits dieser Frage ist es wichtig, den genauen Umfang des Vermögens zu kennen, weil dieser an das Finanzamt gemeldet werden muss. Denn in Deutschland besteht die Pflicht zur Erbschaftssteuer. Wer einen geringeren Betrag angibt und dadurch Steuern spart, dem droht schnell ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Um Klarheit über das vorhandene Vermögen zu erhalten ist es daher häufig notwendig, dass Erben entsprechende Detektivarbeit leisten. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen die wichtigsten Tipps und Tricks zum Aufspüren des vorhandenen Vermögens. Für eine individuelle Beratung im Erbrecht freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.


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Inhaltsverzeichnis:


  1. Wie können unbekannte Vermögenswerte aufgespürt werden?
  2. Wo kann das Nachforschungsverfahren angestrengt werden?
  3. Was ist nötig, um ein Nachforschungsverfahren einzuleiten?
  4. Welche Vermögenswerte können aufgefunden werden?
  5. Welche Vermögenswerte können nicht aufgespürt werden?

1. Wie können unbekannte Vermögenswerte aufgespürt werden

31.01.2025

Um vorhandene Bankkonten, Sparbücher und Depots aufzuspüren ist die Nachfrage bei der Bank des Hauptkontos wenig zielführend. Denn die jeweiligen Banken hat nur eine Auflistung der bei diesen bestehenden Konten, Depots und Schließfächer. Ob darüber hinaus noch weitere Konten oder Depots bei anderen Banken bestehen, entzieht sich regelmäßig ihrer Kenntnis.



2. Wo kann das Nachforschungsverfahren angestrengt werden

31.01.2025

Um das sogenannte Nachforschungsverfahren anzustrengen ist der richtige Anlaufpunkt der Bundesverband deutscher Banken. Hierbei handelt es sich um einen Interessenverband der privaten Banken in Deutschland. Bei diesem kann ein entsprechendes Suchverfahren eingeleitet werden. Das Suchverfahren umfasst dann alle privaten Banken im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Hinsichtlich der staatlichen Banken besteht ein solcher Verband nicht. Um bei diesen Vermögenswerten aufzufinden, muss man sich an die jeweilige staatliche Bank wenden. Daher ist es auch möglich, das Nachforschungsverfahren auch bei den Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den jeweiligen Landesbanken einzuleiten werden. Dieses Suchverfahren ist kostenlos.

Um Finanzvermögen im Ausland aufzuspüren ist es notwendig, sich an die jeweiligen ausländischen Bankenverbände zu wenden. Innerhalb der EU sind zudem zahlreiche nationale Bankenverbände in der European Banking Federation (EBF) zusammengeschlossen.



3. Was ist nötig, um ein Nachforschungsverfahren einzuleiten?

31.01.2025

Das Nachforschungsverfahren kann schriftlich oder durch eine E-Mail eingeleitet werden. Hierbei es nötig die letzte Wohnanschrift des verstorbenen sowie die eigene Adresse anzugeben. Darüber hinaus muss auch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Als berechtigtes Interesse gilt beispielsweise die Eigenschaft als Erbe. Diese kann etwa durch die Vorlage eines Erbscheins oder eines vom Gericht eröffneten Testaments nachgewiesen werden.



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4. Welche Vermögenswerte können aufgefunden werden?

31.01.2025

Mit dem Suchverfahren können lediglich die aktuell noch bestehenden Konten Bausparverträge und Depots aufgefunden werden, die auch auf den Namen des Verstorbenen geführt werden. Bereits aufgelöste Vermögenswerte lassen sich damit nicht aufspüren. Sofern ein Vermögenswert aufgefunden wird, setzt sich die entsprechende Bank mit dem Auftraggeber des Nachforschungsverfahrens in Verbindung.



5. Welche Vermögenswerte können nicht aufgespürt werden?

31.01.2025

Die Suche ist begrenzt auf bei Banken befindliches Vermögen. Andere Vermögenswerte wie Immobilien oder das bekannte Geld in der Matratze oder im versteckten Wand-Safe lassen sich dadurch nicht ermitteln. Um diese aufzuspüren, wird eine umfangreiche Suche nicht zu vermeiden sein.




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Lothar Bücherl

Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber aus Regensburg. Er verfügt gerade in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Erbrecht sowie bei Inkasso / Forderungsbeitreibung über eine jahrelange Erfahrung und Expertise.

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