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von Lothar Bücherl
Zivilrecht23. April 20250 Kommentare

BHG Urteil: Banken tragen Beweislast bei unautorisierten Überweisungen

Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin mehrere Überweisungen auf ihrem Konto festgestellt, die sie nicht autorisiert hatte. Die Bank führte diese Transaktionen auf E-Mail-Anweisungen zurück, die angeblich von der Kundin stammten. Die Kundin bestritt jedoch, diese Anweisungen erteilt zu haben, und forderte die Rückerstattung der Beträge. Die Bank verweigerte dies mit der Begründung, die Transaktionen seien ordnungsgemäß durchgeführt worden. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Kernaussagen des BGH-Urteils

  1. Beweislast liegt bei der Bank: Der BGH stellte klar, dass die Bank die Beweislast dafür trägt, dass eine Zahlung vom Kontoinhaber autorisiert wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion über ein sicheres Authentifizierungsverfahren erfolgte oder nicht.
  2. Keine Autorisierung – Rückerstattungspflicht: Kann die Bank nicht nachweisen, dass der Kunde die Zahlung autorisiert hat, ist sie verpflichtet, den Betrag gemäß § 675u Satz 2 BGB zu erstatten.
  3. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden: Die Bank kann sich nur dann von der Rückerstattungspflicht befreien, wenn sie nachweist, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, z. B. durch Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte.

Bedeutung für Bankkunden

Dieses Urteil stärkt die Position von Bankkunden erheblich. Sie müssen nicht mehr beweisen, dass sie eine Transaktion nicht autorisiert haben; vielmehr liegt die Beweislast nun bei der Bank. Dies bedeutet, dass Kunden bei unautorisierten Überweisungen bessere Chancen haben, ihr Geld zurückzuerhalten, sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Auswirkungen auf Banken

Banken müssen ihre internen Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Sie sind nun stärker in der Pflicht, nachzuweisen, dass Transaktionen vom Kunden autorisiert wurden. Dies könnte zu einer verstärkten Implementierung von sicheren Authentifizierungsverfahren und einer genaueren Überprüfung von Transaktionen führen.

Handlungsempfehlungen für Bankkunden

  • Zugangsdaten schützen: Geben Sie Ihre Online-Banking-Zugangsdaten niemals an Dritte weiter, auch nicht an vermeintliche Bankmitarbeiter.
  • Sicherheitsmaßnahmen nutzen: Verwenden Sie die von Ihrer Bank angebotenen sicheren Authentifizierungsverfahren, wie z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Regelmäßige Kontoüberprüfung: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen und melden Sie verdächtige Transaktionen umgehend Ihrer Bank.
  • Sofortige Reaktion bei Verdacht: Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sperren Sie sofort Ihren Online-Banking-Zugang und informieren Sie Ihre Bank.

Hilfe vom Anwalt bei Problemen mit Ihrer Bank

Sie haben eine Überweisung auf Ihrem Konto entdeckt, die Sie nicht autorisiert haben – und Ihre Bank weigert sich, den Betrag zu erstatten? Dann sind Sie nicht allein. Als Rechtsanwalt aus Regensburg bin ich im Bankrecht erfahren und unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – kompetent, engagiert und mit klarem Blick für Ihre Interessen.

Zögern Sie nicht – lassen Sie mich Ihre Rechte prüfen und Ihre Rückzahlung sichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine erste Einschätzung. Ich bin für Sie da.

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Lothar Bücherl

Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber aus Regensburg. Er verfügt gerade in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Erbrecht sowie bei Inkasso / Forderungsbeitreibung über eine jahrelange Erfahrung und Expertise.

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